Keine neue Arbeitsgruppe für ein AfD-Verbot

Im Bayerischen Landtag habe ich zu einem Dringlichkeitsantrag der Grünen gesprochen. Sie wollten eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden sammelt und prüft, ob ein Verbotsverfahren gegen die AfD Aussicht auf Erfolg hätte.

Schon wieder ein neues Gremium

Erst vor Kurzem hatten die Grünen einen neuen Ethikrat gefordert, jetzt also die nächste Arbeitsgruppe. In meiner Rede habe ich gesagt: Wir reden ständig über Bürokratieabbau, und die Grünen wollen für jedes Problem erst einmal ein neues Gremium.

Die Rechtslage ist klar

Die AfD wird bereits vom Verfassungsschutz beobachtet. Ob eine Partei verfassungswidrig ist und verboten wird, entscheidet allein das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Eine weitere Arbeitsgruppe könnte Informationen sammeln und bewerten. An den hohen Hürden für ein Parteiverbot würde sie nichts ändern.

Wie hoch diese Hürden sind, hat das Verfahren gegen die NPD gezeigt. Obwohl ihre Ziele verfassungsfeindlich waren, wurde sie 2017 nicht verboten. Das Gericht sah keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür, dass sie diese Ziele auch durchsetzen könnte.

Überzeugen statt verbieten

Für uns FREIE WÄHLER ist klar: Extremistischen und demokratiefeindlichen Positionen müssen wir entschieden entgegentreten. Ein schlecht vorbereitetes oder gescheitertes Verbotsverfahren würde der AfD aber eher helfen. Sie könnte sich dann wieder als Opfer darstellen.

Die Auseinandersetzung gewinnen wir mit guter Arbeit: mit einer Migrationspolitik, die funktioniert, einer starken Wirtschaft, weniger Bürokratie und einem Staat, der handlungsfähig ist. Verlorenes Vertrauen holen wir nicht mit neuen Gremien zurück, sondern mit Ergebnissen. Deshalb haben wir als Fraktion den Antrag abgelehnt.

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Enquete-Kommission Bürokratieabbau: Weniger Vorschriften, mehr Vertrauen

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